Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt über verfügbare Plätze.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- Alter
- Geschwisterkinder
- Alleinerziehend
- Berufstätigkeit
- Wohnsitz
Die Anmeldung für das neue Kindergarten-/Krippenjahr findet im Januar statt.
Durch die Zusage eines Krippenplatzes ist nicht automatisch ein Kindergartenplatz gewährleistet.
Eine seperate Anmeldung für den Kindergarten ist erforderlich.
Masernschutzgesetz
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung den von der ständigen Impfkommission (STIKO)
empfohlenen Impfschutz gegen Masern nachweisen.
Kinder ohne Masernschutz oder einer ärztlichen Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation werden in die Gemeinschaftseinrichtung nicht aufgenommen.